Winterdienst, eine eiskalte Herausforderung

Winterdienst, eine eiskalte Herausforderung

Von O bis O – von Oktober bis Ostern, diese kleine Eselsbrücke erinnert viele daran, rechtzeitig die Winterreifen ans Auto zu montieren.
Aber nicht nur das Auto muss wintertauglich gemacht werden.
Der Winter verlangt vielen auch rund ums Haus einiges an Einsatz ab, vor allem damit man als Fußgänger sicher durch die Wintermonate kommt.

Während die Kinder sich auf wilde Schneeballschlachten, Schneemann bauen oder rasante Wettrennen mit den Schlitten freuen, wartet auf die Erwachsenen eine Menge zusätzliche Arbeit.
Schnee Schippen, Wege tagsüber ständig vom Eis frei halten und auch von oben müssen Gefahren, wie Eiszapfen oder Dachlawinen bedacht werden. Das schafft mancher mit einigen Anstrengungen allein und für alle anderen gibt es auch Unterstützung von tatkräftigen Helfern im Hausmeisterservice.

Warum ist der Winterdienst so wichtig?

Temperaturen um den Gefrierpunkt und darunter können aus nassen Straßen und Fußwegen spiegelglatte Eisbahnen werden lassen. An sicheres Befahren und Begehen ist dann nicht mehr zu denken.
Und wenn der Niederschlag nicht mehr als Regen fällt und ungehindert abfließt, sondern schnell eine ordentliche Schneedecke zusammen kommt, wird es ebenfalls rutschig und Ruck Zuck kann so viel Schnee liegen bleiben, dass überhaupt kein Durchkommen mehr möglich ist.
Auch abseits der Straßen stellt zu viel Schnee ein Problem dar, nämlich auf Dächern, vor allem auf Flachdächern, die schlimmsten Falls unter der Schneelast einbrechen können. Und nicht zu vergessen, Eiszapfen, auch die müssen entfernt werden, wenn Passanten gefährdet werden können.
Da braucht es einen gewissenhaften Winterdienst, der dafür sorgt, dass man trotz Schneetreiben sicher an sein Ziel kommt.

Wer muss wo Schnee und Eis beseitigen?

Auf öffentlichen Plätzen und Straßen ist die Stadt, Gemeinde und Straßenmeisterei im Kampf gegen den Schnee und das Eis unterwegs.
Aber auch Privatpersonen können der Räum- und Streupflicht unterliegen.
Ob als Hauseigentümer, Vermieter oder selbst als Mieter kann einen die Pflicht betreffen.
Sobald öffentliche Gehwege an Privatgrundstücke angrenzen, sind die Haus- und Grundstücksbesitzer dran, weil die eigentlich zuständigen Gemeinden die Aufgabe, Dank der Bestimmungen in den Straßenreinigungssatzungen, an die Anwohner weiterreichen dürfen.
Die somit Verpflichteten beräumen die entsprechenden Fußwegabschnitte entweder selbst, oder beauftragen Unternehmen, wie Hausmeisterdienste, die die Wege ganztägig frei halten müssen. Ebenso kann der Grundstücksinhaber seine Streu- und Räumpflicht an Mieter abwälzen, was im Vorfeld abgesprochen und bindend im Mietvertrag festgehalten wird. Die Eigentümer sind jedoch aus haftungsrechtlichen Gründen für die Einhaltung der Winterdienstpflicht verantwortlich und außerdem stellen sie das Räumwerkzeug für die beauftragten Anwohner zur Verfügung.
Zusätzlich zu den anliegenden Fußwegen kann die Räum- und Streupflicht auch für Zugänge zum Haus, zu Garagenanlagen und zu Mülltonnen sowie Briefkästen zutreffen, wenn es sich zum Beispiel um Mehrparteienhäuser handelt.
Wenn die öffentliche Sicherheit dadurch gefährdet wird, sollten auch Dächer von Schnee und Eiszapfen befreit werden. Hier muss unbedingt immer darauf geachtet werden, dass während der Schnee vom Dach geschaufelt wird und Eiszapfen entfernt werden, niemand beim Durchqueren der Gefahrenzone geschädigt wird.

Wer als Räumpflichtiger durch seine Arbeit, während eines Urlaubs, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen am Schneeräumen und Streugut ausbringen gehindert wird, muss sich selbst rechtzeitig um zuverlässigen Ersatz kümmern.
Übrigens nimmt einem ein Schild mit dem Hinweis „Privatweg" nicht die Pflicht zum Räumen und Streuen ab.

Für sich privat, seine Familie und Besucher sollte man die winterlichen Gefahren natürlich ohnehin nicht unterschätzen.

Wann gilt die Pflicht für Schnee- und Eisfreiheit auf entsprechenden Flächen?

Das ist grundsätzlich in den Straßen- und Wegegesetzen niedergeschrieben, oder die Ortssatzung enthält Regelungen dazu.

Allgemein gilt die private Räum- und Streupflicht von 7 bis 20 Uhr werktags und von 9 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Letzteres bedeutet unter Umständen schlechte Voraussetzungen für Arbeitnehmer, die in rollender Woche arbeiten, denn sie müssen sich ihre Wege selbst schnee- und eisfrei machen, wenn sie außerhalb der Räumzeiten unterwegs sind, was bei vielen selbst unter der Woche der Fall ist.

Muskel- oder Motorkraft?

Zum Beseitigen der Schneedecke gibt es etliche Hilfsmittel.
Merken kann man sich auf jeden Fall, dass frisch gefallener, lockerer Schnee bei Minusgraden viel einfacher zu entfernen geht, als schwerer Schnee um den Taupunkt herum und bereits festgetretener oder durch Fahrzeuge verdichteter Schnee.

Die klassische Schneeschaufel oder Schneeschippe fordert vollen Körpereinsatz und ist hervorragend für Gehwege und Treppen geeignet. Eine Schneewanne macht sich bei größeren Flächen besser. Etwas leichter geht das Schneeräumen mit einer manuellen Schneefräse von der Hand.
Noch mehr Komfort bieten verschiedene motorisierte Geräte, so zum Beispiel Schneefräsen und Schneeschieber, die ohne weiteres Zubehör von einer geübten Person bedient werden können.
Wer die ganz großen Spielzeuge mag, der räumt entsprechende Flächen mit Schneefräse und Schiebeschild, die es zur Montage für Geländewagen, Multicar sowie LKW und Traktoren gibt.
Am Ende zählt, dass die Wege zu jeder Zeit gefahrlos nutzbar sind.

Streuen, aber richtig

Ist der Schnee weg, lauert die Gefahr von vereisten Wegen. Dann ist es Zeit das Streugut zu verteilen. Da gibt es mehrere Möglichkeiten.
Natürliche und umweltschonende Materialien sollten immer die erste Wahl sein.
So stellen Sand, Splitt, Kies oder Granulat mit ihrer griffigen Wirkung eine gute Antirutschlösung dar. Und wenn der Schnee sich mit dem Glatteis zurück gezogen hat, lässt sich solches Streugut einfach wieder zusammen kehren und kann entweder entsorgt werden, oder in geeigneten Gefäßen, wie in Eimern oder Säcken, auf seinen Einsatz zum nächsten Wintereinbruch warten.
Aber Vorsicht, zu viel des Guten kann bei diesen Streumitteln auch Gefahren bergen. So können zum Beispiel Abwasserkanäle an den Straßen verstopfen und das sichere Abfließen von Schmelzwasser behindert werden.
Beim Granulat ist noch zu beachten, dass herstellungsbedingt Schadstoffe wie Rückstände von Schwermetallen enthalten sein können, die eine zusätzliche Belastung für die Umwelt bedeuten, da sie ebenso wie das Salz Böden und das Grundwasser verunreinigen können.
Ein anderer gerne unterschätzter Fakt des festen Streugutes ist die Gefahr, dass man ohne Eis und Schnee damit tatsächlich leichter ausrutschen kann. Dem Problem kann man aber einfach mit rechtzeitigem Zusammenkehren entgegen wirken.

Streusalz scheint oberflächlich betrachtet die einfachste Möglichkeit zu sein, um die Wege schnee- und eisfrei zu halten, dabei ist es nicht ungefährlich. Die entstehende Salzlake wird zum Beispiel von fahrenden Autos aufgewirbelt und kann langfristig Schäden an Fahrzeugen und Hausfassaden verursachen. Was noch gravierender ist, ist die Wirkung auf die Natur, denn die im Streusalz befindlichen Ionen rauben den Pflanzen wichtige Nährstoffe aus dem Boden und das Salz dringt leicht bis zur Grundwasserversorgung durch, wo es auch dem Menschen im Wasserkreislauf gesundheitlich schaden kann.
Nicht ohne Grund ist der Einsatz von Streusalz für Privatleute in einigen Gemeinden schon gänzlich verboten.

Wenn doch ein Unglück passiert?

Ist die private Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen ordnungsgemäß erfüllt und es kommt dennoch zu einem Unfall, weil nicht genug vorgesorgt wurde und sich inzwischen wieder Eis gebildet hat, übernimmt im Normalfall die private Haftpflichtversicherung die Kosten, die dem Geschädigten zustehen. Hier kann von Bußgeld über Schmerzensgeld bis hin zu den gesamten Behandlungskosten eine gewaltige Summe zusammen kommen.
Wenn gar nicht erst geräumt wurde, kommt die Haus- und Gebäudeversicherung für den Schaden auf, aber dann nur noch für die Hälfte der anfallenden Aufwendungen.

Wie Hund und Katz

Auch unsere vierbeinigen Kumpels leiden unter den eisigen Temperaturen und erst recht unter falsch betriebenem Winterdienst.
Streusalz ist wieder der Übeltäter. Die kleinen salzigen Körnchen und die Wasseransammlungen aus geschmolzenem Eis und Schnee mit dem Salz ergeben eine aggressive Mischung, die den Pfoten von Hund und Katze sehr zusetzen kann, genau so wie Vögeln und Kleinsäugern, die auf Nahrungssuche in die Salzlachen tapsen.
Nicht viel besser sieht es aus, wenn Kinder mit dieser Mixtur in Berührung kommen.
Deshalb besser umweltschonende Streumaterialien nutzen.

Am besten Sie müssen sich über das ganze Thema Winterdienst keine Gedanken machen. Dafür können wir Sie eiskalt entlasten. Mit tatkräftigen Helfern aus unserem Hausmeister- und Gebäudeservice rund um Nürnberg, Fürth, Erlangen und der richtigen Ausrüstung halten wir für Sie die Wege von Schnee und Eis frei und sorgen für eine sichere Nutzung von Gehwegen und Co.


Bildquelle: Wellington/Pixabay

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